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COSPLAY & WAFFEN REGELN

REQUISITEN REGELN, VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Auch wenn einige Cosplays/Kostüme nicht ohne Requisiten auskommen, müssen wir uns als Veranstalter an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland halten. Deswegen führen wir am Eingang zum Veranstaltungsgelände einen Requisitencheck durch.

Diese Regelungen gelten an allen Veranstaltungstagen auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennst du diese Regeln als verbindlich an.

Folgende Requisiten sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:

  • echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen), Soft-Air-Waffen im Allgemeinen egal ob mit Gas, Federdruck oder Elektronik.
  • echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen.
  • Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen).
  • Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art).
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.).
  • Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser).
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten.
  • Würgewaffen (z. B. Nunchakus).
  • Waffen aus Polypropylen, Hartholz (Buche) und Metall
  • Lose, massive Metallketten.
  • Baseballschläger aus Massivholz und Metall.
  • Funktionsfähige Nerf Waffen.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.

ERLAUBTE REQUISITEN

Generell ist das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verboten. Hier verweisen wir auf die deutschen Waffengesetze.

Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spielen bestimmt sind, also z. B. Kinderspielzeuge.

Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören unter anderem:
• Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi (weich), Pappe, Weichplastik, (Spielzeugwaffen).
• Live Action-Role-Play-Waffen (im Allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern (nicht spitz).
• Waffen und Stäbe aus Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoff (z. B. Bauschaum) – sowie aus einer Kombination daraus – bis zu einer Gesamtlänge
von max. 1,6 Metern.
• Hartwaffen aus Hartplastik, Metall, und Holz bis 30cm.
• Waffen und Stäbe aus Holz müssen ummantelt sein (z.B. mit EVA), zudem darf der Holzanteil nicht überwiegen.
• funktionslose Bögen ohne Sehnen (max. 1, 50 Meter) und Köcher, aber nur mit Pfeilattrappen, die man nicht aus dem Köcher ziehen kann (das Verwenden von Geschossen jeglicher Form und Art ist untersagt).
• Schussunfähige Nerf Waffen ohne Innenleben.
• 3D Drucke nicht mehr als 2 Wandungen und ein Infill von 20%.
• entkernte Nerf Waffen.

WEITERE HINWEISE

Wer auf dem Gelände mit einer nicht kontrollierten Requisite angetroffen wird, wird sofort zum Requisitencheck gebracht und kann des Geländes verwiesen werden.

Alle Besucher führen Requisiten auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.

Die durch die Helfer beim Requisitencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Alle nicht erlaubten Waffen und Gegenstände werden beim Requisitencheck abgegeben und eingelagert. Diese können beim Verlassen der Convention wieder abgeholt werden.

Verbotene Waffen werden auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht geduldet und ggf. zur Anzeige gebracht.

COSPLAY RICHTLINIEN

    1. Besucher mit ausladenden Cosplays/Kostümen (z. B. Flügel, Kragen, etc.) müssen Vorsicht walten lassen, um andere Besucher nicht zu behindern oder gar zu verletzen. Sollten Cosplays/Kostüme zu ausladend sein, behält sich die MEX Berlin vor, den Zutritt zu verwehren. Für Flügel gilt eine maximale Gesamt-Spannweite von 2,5 Metern.
    2. Zu freizügige Cosplays/Kostüme sind nicht erlaubt. Busen, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Obszöne Gesten oder Handlungen sind ebenfalls untersagt.
    3. Stacheln an Hals- oder Armbänder dürfen eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.
    4. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr ist das Fesseln von Personen verboten.
    5. Wir behalten uns vor, jugendgefährdende Cosplays/Kostüme von der Veranstaltung auszuschließen.
    6. Ausnahmen gelten bei der Teilnahme des DCM-Vorentscheids oder des hauseigenen Cosplaywettbewerbs. Diese Ausnahmen sind jedoch nur für den Auftritt und der Bewertung des Cosplays/Kostüms gültig. Davor und danach gelten die oben genannten Punkte.

Zuwiderhandlungen gegen diese Cosplay-/Kostümregelung werden mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Organisationsleitung ist unbedingt Folge zu leisten, sie haben immer das letzte Wort. Bei Unklarheiten liegt die Entscheidungsgewalt alleine bei der MEX Berlin.